
Mit Ihrem Testament Gutes bewirken: Ihr Vermächtnis für den Förderverein.
Wir alle werden früher oder später mit der eigenen Endlichkeit konfrontiert. Es ist ein großes Glück, auf ein ausgefülltes, bewegtes Leben zurückblicken zu können. Das möchten wir auch den Schülerinnen und Schülern, ermöglichen indem wir Ihnen eine gute Ausbildung und ein gute Vorbereitung auf das Leben mit geben.
Mit Ihrer Testamentsspende können Sie uns helfen, dass wir die Voraussetzungen an unserer Schule
Als gemeinnützige Organisation ist der Förderverein übrigens von der Erbschaftssteuer befreit. Alles, was Sie dem Förderverein vermachen, kommt der direkten Hilfe der Schülerinnen und Schülern zugute.
Häufig gestellte Fragen
Die wichtigsten Fragen rund um Ihre Nachlass-Spende auf einen Blick:
Warum ein Testament?
Ist kein Testament vorhanden, tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft, die sich nach dem Verwandtschaftsgrad und dem Ehegattenrecht richtet. Unter Umständen können auch sehr entfernte Verwandte erben. Sind gar keine gesetzlichen Erben vorhanden, erbt der Staat. Mit einem Testament können Sie selbst bestimmen, was mit Ihrem Vermögen passiert, wer es bekommen und ob damit Gutes getan werden soll – auch wenn den sogenannten Pflichtteilsberechtigten das Pflichtteilsrecht nicht vollständig entzogen werden kann.
Wie soll das Testament aussehen?
Das eigenhändig verfasste Testament ist die einfachste Form, den letzten Willen niederzuschreiben. Das gesamte Testament muss mit der Hand geschrieben sein. Ort, Datum und eine Unterschrift mit Vor- und Zunamen müssen enthalten sein. Wer sicher sein möchte, dass sein Testament rechtlich einwandfrei ist, sollte einen Notar damit beauftragen.
Wie kann ich konkret mit meinem Testament helfen?
Sie können den Förderverein als Alleinerben und/oder Miterben einsetzen oder mit einem Vermächtnis in Ihrem Testament bedenken. Ein Vermächtnis ist ein Teil Ihres Vermögens, wie zum Beispiel ein Gegenstand oder ein bestimmter Geldbetrag. Setzen Sie den Förderverein als Alleinerben ein, so wird uns der komplette Nachlass zugesprochen – inklusive sämtlicher Rechte und Pflichten.
Wo sollte ich mein Testament aufbewahren?
Es ist empfehlenswert, das Testament beim zuständigen Amtsgericht zu hinterlegen.
Wir sind für Sie da
Gern unterstützen wir Sie bei Ihren Überlegungen und stellen Ihnen unsere Arbeit in einem persönlichen Gespräch vor. Gemeinsam finden wir heraus, welches Engagement zu Ihnen passt und womit Sie sich wohlfühlen.
Auf Wunsch binden wir auch einen Fachanwalt für Erbrecht ein, der uns bei der korrekten Abwicklung Ihres letzten Willens unterstützt.
Wir freuen uns auf ein persönliches Gespräch mit Ihnen.